DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (DSGVO)
Die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung gilt für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von in der EU ansässigen Personen verarbeiten, unabhängig davon, ob die Organisation in der EU ansässig ist oder nicht.
Ab dem 25. Mai 2018 müssen Unternehmen die neue Verordnung einhalten.
Die DSGVO:
- Stärkung der Rechte der Menschen
- Definiert den Begriff" personenbezogene Daten "neu und berücksichtigt dabei den Einsatz neuer Technologien
- Erhöht die Verantwortlichkeit des Unternehmens durch die Entwicklung von Eigenverantwortung
- Wichtige Bußgelder wegen Nichteinhaltung von bis zu 20 Mio. € oder bis zu 4% des jährlichen Gesamtumsatzes
Personenbezogene Daten beziehen sich auf alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Dies sind beispielsweise die Kontaktdaten einer Person, Geburtsdatum, Personenstand, Fahrzeugkennzeichen, Bankverbindung, Lohnhöhe, Identifikationsnummer usw.
Mit der Datenschutz-Grundverordnung müssen Unternehmen die Sicherheit und Rückverfolgbarkeit personenbezogener Daten, die sich in ihrem Besitz befinden, von der Sammlung bis zur endgültigen Löschung sicherstellen.
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